Allgemeines über die Ausbildung zum Heilpraktiker
in der Akademie Altes Spital
31 Präsenz-Module verteilt auf 3 Jahre zzgl. Eigenstudium
Informieren Sie sich bei uns über die Termine Heilpraktiker-Ausbildung 2019-2022 Ein späterer Einstieg ist möglich-sprechen Sie uns an Unterrichtsbeginn: Freitag 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.45 – 18.00 Uhr Sonntag 8.45 – 17.00 Uhr- Der menschliche Körper
- Zelle- und Gewebelehre
- Allgemeine Krankheitslehre
- Das Herz
- Kreislauf- und Blutgefäßsystem
- Der Atmungsapparat
- Der Verdauungstrakt
- Leber-Galle-Bauchspeicheldrüse
- Die Sinnesorgane
- Der Stoffwechsel
- Die Geschlechtsorgane
- Das Hormonsystem
- Die Haut
- Das Immunsystem
- Der Bewegungsapparat
- Das Nervensystem
- Die Infektionslehre
- Psychologie und Psychiatrie
- Gesetzeskunde
- Anamnese und Untersuchungen
- Naturheiltherapien
- Notfallmedizin
- Nieren
- Harnwege
- Injektionstechniken und Blutentnahme
- Differential-Diagnostik
- Hygiene
Zahlungsweise 1: Einmalzahlung in Höhe von 6.780,00 € zzgl. 280,00€ Einschreibegebühr mit Vertragsabschluss
oder Zahlungsweise 2: 36 Raten à 192,50 € jeweils zum 1. des Monats, zzgl. 280,00 € EinschreibegebührInfo
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KontaktVerbindliche Anmeldung
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Verbindliche AnmeldungGesetzlicher Rahmen, Prüfung & Voraussetzung
Allgemeines zur amtsärztlichen Prüfungsdurchführung:
Jährlich finden deutschlandweit zwei Prüfungstermine statt. Bei Nichtbestehen sind unzählige Wiederholungen möglich.
- Schriftlicher Teil: 2-stündig mit 60 Multiple-Choice-Fragen
- Mündlicher Teil: 30- bis 60-minütig, einzeln oder in kleiner Gruppe
Prüfungsthemen:
- Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker
- Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauferkrankungen, der Erkrankungen des Bewegungsapparats, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen, der rheumatischen oder Autoimmunerkrankungen sowie sonstiger schwerwiegender Erkrankungen mit erheblichen körperlichen Auswirkungen
- Grundkenntnisse psychischer Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
- Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (z.B. Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
- Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
- Kenntnisse der Durchführung grundlegender invasiver Maßnahmen, insbesondere Injektions- und Punktionstechniken
- Deutung grundlegender Laborwerte
- Kenntnisse der grundlegenden medizinischen Fachterminologie
Voraussetzungen für die Zulassung zur amtlichen Heilpraktikerprüfung sind:
- Mindestalter 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Geburtsurkunde
- Aktuelles ärztliches Zeugnis über geistige und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
- Aktuelles straffreies amtliches Führungszeugnis
- EU- und ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung.
Ab dem 22.03.2018 treten bundeseinheitliche Leitlinien in Kraft. Alle Informationen zur Überprüfung von Heilpraktiker Anwärterinnen und Anwärtern finden Sie unter folgendem Link: www.heilpraktiker-fakten.de
RKI: Infos zum Coronavirus